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| Voraussetzungen für die Einstufung von PKW in die Schadenfreiheitsklasse SF1/2: |
1. Auf Sie und/oder Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft ist bereits ein Pkw, ein Kraftrad, welches ein Kennzeichen führen muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen, der/das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft ist. ja |
2. Für ein Elternteil von Ihnen besteht bereits ein Versicherungsvertrag bei der HDI Direkt Versicherung AG für einen Pkw, ein Kraftrad, welches ein Kennzeichen führen muss, oder ein Campingfahrzeug, der/das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft ist. ja |
| 3. Sie sind seit mind. 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde, und die zum Führen eines Pkw oder von Krafträdern, die ein Kennzeichen führen müssen, berechtigt (Führerscheinregelung). ja |
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