|
Voraussetzungen für die Einstufung von PKW in die Schadenfreiheitsklasse SF1/2:
|
1. Auf Sie und/oder Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft ist bereits ein Pkw, ein
Kraftrad, welches ein Kennzeichen führen muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen, der/das zu diesem
Zeitpunkt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft ist. ja |
2. Für ein Elternteil von Ihnen besteht bereits ein Versicherungsvertrag bei der HDI Versicherung AG für
einen Pkw, ein Kraftrad, welches ein Kennzeichen führen muss, oder ein Campingfahrzeug, der/das zu
diesem Zeitpunkt mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF1/2 eingestuft ist. ja |
|
3. Sie sind seit mind. 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der
EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde, und die zum Führen eines Pkw oder
von Krafträdern, die ein Kennzeichen führen müssen, berechtigt (Führerscheinregelung). ja |
|
|
|